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Mehr als die Hälfte aller Selbstanzeigen fehlerhaft
Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung am 28. Juli 2010 berichtete, sind nach Angaben von Klaus Herrmann, dem Leiter des Referats Steuerfahndung in der Oberfinanzdirektion Koblenz, mehr als die Hälfte der aktuell eingegangenen Selbstanzeigen steuerrechtlich fehlerhaft . Das ist vor allem deshalb problematisch, weil es in diesen Fällen trotz tätiger Reue zu einer Strafverfolgung und Verurteilung kommen kann.Laut Herrmann sei die Ursache für die fehlerhaften Selbstanzeigen vor allem in der komplizierten Materie der verschiedenen Finanzprodukte und der nicht transparent ausgewiesenen Gewinnerträge zu sehen, bei der selbst erfahrene Steuerberater überfordert seien. Daneben dürften auch der regelmäßig schwierig zu bestimmende Inhalt einer wirksamen Selbstanzeige sowie die mangelhafte Prüfung möglicher Ausschlussgründe eine Rolle spielen. Für die Erstellung einer fehlerfreien Selbstanzeige bedarf es praktischer Erfahrung, die nicht kurzfristig aufgebaut werden kann.
Leisner Rechtsanwälte ist auf Steuerstrafrecht spezialisiert. Seit Bestehen gehört die Kanzlei zu den am häufigsten für Steuerstrafsachen empfohlenen (zuletzt JUVE-Handbuch 2009/2010). Wir beraten Sie in unseren Büros in München und Zürich zu allen Fragen rund um die Selbstanzeige. In den letzten Jahren haben wir eine Vielzahl von Selbstanzeigen für Mandanten vorbereitet und verfügen über umfassende Erfahrungen in diesem Bereich. Sämtliche von uns abgegebenen Selbstanzeigen wurden weder in steuerlicher noch in strafrechtlicher Hinsicht beanstandet.