Mit Beschluss vom 15. Oktober 2018 hat das Landgericht Frankfurt die Eröffnung der Hauptverhandlung über die Anklage gegen ehemalige Verantwortliche des DFB abgelehnt und ist damit den Argumenten von LEISNER STECKEL ENGLER gefolgt.
Es geht in dem Verfahren um die Frage, ob eine Zahlung in Höhe von 6,7 Mio. €, die im Jahr 2005 vom OK WM 2006 des DFB über die FIFA an den ehemaligen Adidas-Chef Louis-Dreyfus floss, als Betriebsausgabe abzugsfähig war. Die Ermittlungs- und Steuerbehörden hatten dies verneint und den ehemaligen DFB-Verantwortlichen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe vorgeworfen und im Rahmen des Verfahrens auch die Gemeinnützigkeit des Verbandes aberkennen wollen. Das Finanzamt Frankfurt hat dementsprechende Steuerbescheide erlassen, gegen die LEISNER STECKEL ENGLER für den DFB Einspruch eingelegt hat. Der Sichtweise der Staatsanwaltschaft und des Finanzamts ist das Landgericht Frankfurt nun mit deutlichen Worten entgegengetreten.
Die Zahlung wurde als Betriebsausgabe und als mit der Gemeinnützigkeit des Verbandes vereinbar anerkannt. Der Staatsanwaltschaft steht das Recht zur Beschwerde gegen diese Entscheidung zu. Gleichwohl ist dies ein wichtiger Erfolg für den DFB, der sich sowohl im Steuerstrafverfahren als auch im Besteuerungsverfahren von Anfang an auf die Erfahrung von Namenspartner Jan Olaf Leisner verlassen hat.
Siehe auch: https://www.dfb.de/news/detail/dfb-sieht-sich-durch-landgericht-in-rechtsauffassung-bestaetigt-194157/