Berater - Dr. Jan Holter

Dr. Jan Holter

Rechtsanwalt
Steuerberater
Salary Partner

E-Mail: holter@remove-this.leisnernet.com

Telefon: +49 (0) 89 55 06 98-0

Vita

Herr Dr. Jan Holter ist seit seiner Zulassung zur Anwaltschaft im Jahr 2010 intensiv mit nationalem und internationalem Steuerrecht befasst. Im Jahr 2014 legte er das Steuerberaterexamen ab.

Umfassende Erfahrung in verschiedenen Bereichen des Steuerrechts erwarb Herr Dr. Holter zunächst im Rahmen seiner Tätigkeit für die international führende Beratungsgesellschaft Ernst & Young (EY). Dort betreute er zuletzt als Senior Manager insbesondere Privatpersonen bei der dauerhaften oder vorübergehenden Wohnsitzverlagerung ins Ausland oder nach Deutschland. Unternehmen unterstützte er bei der zutreffenden lohnsteuerlichen Behandlung von Arbeitnehmerentsendungen und allen anderen damit in Zusammenhang stehenden Fragen.

 

Herr Dr. Holter kam im Jahr 2018 zu Leisner Steckel Engler. Seither betreut er Privatpersonen und Unternehmen schwerpunktmäßig im Steuer- und Zollrecht und verteidigt in steuer- und zollstrafrechtlichen Angelegenheiten.

Präventiv betreut er regelmäßig Nachmeldungen bzw. strafbefreiende Selbstanzeigen, häufig auch mit internationalen Bezügen (z. B. Auslandskonten, internationale Erb- und Schenkungsfälle, etc.). Weiterhin unterstützt er Mandanten in streitigen Betriebsprüfungen und notwendigenfalls vor dem Finanzgericht. Als Steuerberater und Rechtsanwalt kann Herr Dr. Holter in Steuerhinterziehungsfällen sowohl das Strafverfahren als auch das parallele Besteuerungsverfahren umfassend und kompetent begleiten.

 

Weiterhin deckt Herr Dr. Holter den Bereich E-Discovery ab. Er ist versiert in der Anwendung der bekannten E-Discovery-Software Nuix-Discover, die auch von deutschen Ermittlungsbehörden verwendet wird. Als zertifizierter Nuix Case Manager verfügt er über die Ausbildung und Projekterfahrung, die die erfolgreiche Durchführung von E-Discovery-Projekten im Bereich Steuer- und Steuerstrafrecht erlaubt. Entsprechende Ergebnisse können präventiv im Rahmen von Compliance-Projekten aber auch zu Verteidigungszwecken im Fall von bereits eingeleiteten Verfahren (z. B. nach Durchsuchungen) gewinnbringend eingesetzt werden.

 

Korrespondenzsprachen: Deutsch, Englisch

 

 

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