Bundesfinanzhof entscheidet zur Steuerhinterziehung durch Unterlassen
Unter welchen Voraussetzungen eine Steuerhinterziehung vorliegt, ist nicht nur in Steuerstrafverfahren bedeutsam, sondern auch im Besteuerungsverfahren. Während die regelmäßige Festsetzungsverjährungsfrist vier Jahre beträgt, verlängert sie sich im Falle der Steuerhinterziehung auf zehn Jahre.
Hat die Richtsatzsammlung der Finanzverwaltung als Schätzgrundlage ausgedient?
Der Bundesfinanzhof (BFH hat mit Urteil vom 18. Juni 2025 (X R 19/21) erhebliche Bedenken an der Eignung der amtlichen Richtsatzsammlung der Finanzverwaltung als Grundlage für die Schätzung von Besteuerungsgrundlagen geäußert.
Influencer im Visier der Steuerfahndung
Das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (vormals Steuerfahndung) in Nordrhein-Westfalen ermittelt aktuell gegen Influencer, die im Verdacht stehen, ihre Einnahmen aus Social Media nicht ordnungsgemäß versteuert zu haben. Im Fokus stehen Personen, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlagert haben, während aber weiterhin wirtschaftliche und persönliche Verbindungen nach Deutschland bestehen bleiben. Für Betroffene besteht Handlungsbedarf.
Cum-Cum-Geschäfte: Anklage zugelassen!
Ein Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 10. Dezember 2024 könnte die strafrechtliche Aufarbeitung von Cum-Cum-Geschäften erheblich vorantreiben. Bislang griffen Staatsanwaltschaften und Gerichte das Thema in strafrechtlicher Hinsicht eher zögerlich auf. Erstmals wurde nun eine Anklage wegen Steuerhinterziehung in diesem Zusammenhang zugelassen. Wer in der Vergangenheit an Cum-Cum-Geschäften beteiligt war, sollte dringend prüfen, ob die Notwendigkeit einer Anzeige oder sogar einer strafbefreienden Selbstanzeige besteht.
