Selbstanzeige nach Airbnb-Vermietung
Airbnb hat der Steuerfahndung Hamburg umfangreiche Daten zu deutschen Kunden übersandt, die über die Plattform Wohnungen bzw. Zimmer vermietet haben. Es ist zu erwarten, dass die Daten kurzfristig durch die Wohnsitzfinanzämter ausgewertet werden. Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist danach nicht mehr möglich. Wurden Einnahmen aus Airbnb-Vermietungen in der Vergangenheit nicht in der Steuererklärung angegeben und soll noch eine wirksame Selbstanzeige abgegeben werden, ist nun große Eile geboten.
Referentenentwurf zum Verbandssanktionengesetz (VerSanG) vom 15. August 2019
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat am 15. August 2019 den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Unternehmenskriminalität vorgelegt. Sollte das Gesetz in der Entwurfsfassung verabschiedet werden, wird es erhebliche wirtschaftliche und verfahrensmäßige Auswirkungen auf Steuerstrafverfahren mit unternehmerischem Bezug haben.
