Influencer im Visier der Steuerfahndung

Das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (vormals Steuerfahndung) in Nordrhein-Westfalen ermittelt aktuell gegen Influencer, die im Verdacht stehen, ihre Einnahmen aus Social Media nicht ordnungsgemäß versteuert zu haben. Im Fokus stehen Personen, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlagert haben, während aber weiterhin wirtschaftliche und persönliche Verbindungen nach Deutschland bestehen bleiben. Für Betroffene besteht Handlungsbedarf.

 

Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität NRW ermittelt

In Nordrhein-Westfalen laufen aktuell umfangreiche steuerliche Ermittlungen gegen Influencer, die im Verdacht stehen, ihre Einnahmen aus Social Media nicht ordnungsgemäß versteuert zu haben. Das neu gegründete Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW) hat ein spezialisiertes „Influencer-Team“ gebildet und wertet derzeit rund 6.000 Datensätze aus diversen Social-Media-Plattformen aus. Allein in NRW wird der mutmaßliche Steuerschaden auf etwa 300 Millionen Euro geschätzt, und es sind bereits rund 200 Strafverfahren anhängig – Tendenz steigend.

 

Es geht um systematische Steuerhinterziehung, etwa durch

  • das Nichtanmelden beim Finanzamt,

  • die bewusste Nichtangabe von Einkünften aus Werbekooperationen, Produktplatzierungen und Abo-Zahlungen sowie 

  • die Verlagerung des Wohnsitzes ins Ausland (vor allem nach Dubai), während aber weiterhin wirtschaftliche und persönliche Verbindungen nach Deutschland bestehen bleiben.

 

Die Behörden gehen davon aus, dass in den kommenden Monaten weitere Verfahren folgen werden, auch weil das ausgewertete Datenmaterial noch lange nicht ausgeschöpft ist und zudem eine stärkere internationale Kooperation – etwa mit Behörden in Steueroasen wie Dubai – aufgebaut wird, um die tatsächlichen Aufenthalte und Einkunftsquellen der Personen nachzuverfolgen.

 

Steuerpflicht trotz Wegzug

Nach Angaben des LBF geht es in den Ermittlungsverfahren um Influencer, die sich ins Ausland abgemeldet haben und seitdem keine Steuererklärungen mehr in Deutschland abgeben. Die Rechtslage ist jedoch komplexer als häufig angenommen. Eine Steuerplicht in Deutschland entfällt nicht allein deshalb, weil sich eine Person nicht mehr als 183 Tage pro Jahr im Inland aufhält. 

 

Selbstanzeige meist noch möglich

Strafrechtlich drohen bei schweren Fällen von Steuerhinterziehung Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren. Wer betroffen ist und noch keine Ermittlungen gegen sich laufen hat, kann durch eine rechtzeitig abgegebene Selbstanzeige eine Strafverfolgung vermeiden. Zudem sehen die Ermittlungsbehörden dann auch von besonders einschneidenden Ermittlungsmaßnahmen wie zum Beispiel Durchsuchungen ab.

 

Ist hingegen bereits ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und dem/der Steuerpflichtigen gegenüber bekannt gegeben worden, ist eine strafbefreiende Selbstanzeige ausgeschlossen. In diesen Fällen ist eine effektive Verteidigung gegen den erhobenen Vorwurf geboten.