Eile geboten? – Selbstanzeige „in Stufen“!

Wenn unverzüglich eine Selbstanzeige abzugeben ist, weil sich zum Beispiel ein Prüfer des Finanzamtes angekündigt hat, ein Aufgriff beim Zoll erfolgt ist oder aus anderen Gründen eine Aufdeckung der Steuerhinterziehung droht, steht man häufig vor dem Problem, dass eine exakte Ermittlung der nachzuversteuernden Beträge in der Kürze der Zeit nicht möglich ist.

Hier bietet die so genannte Selbstanzeige in Stufen eine Lösungsmöglichkeit. Die Selbstanzeige wird stufenweise abgegeben: Auf der ersten Stufe wird kurzfristig die Höhe der nachzuversteuernden Einkünfte anhand bestimmter Tatsachen geschätzt und auf der zweiten Stufe werden die Einkünfte dann zu einem späteren Zeitpunkt exakt beziffert. Dieses Verfahren ist in der Praxis und Rechtsprechung anerkannt und erprobt.

Was sind die Vorteile und Nachteile der Selbstanzeige?

Welche Zeiträume noch besteuert werden können?

Wie hoch sind die Kosten der Selbstanzeige und deren Abzugsfähigkeit?

Wie verläuft die Vorbereitung und Abgabe der Selbstanzeige?

Eile geboten? – Selbstanzeige „in Stufen“!