Was sind die Vor- und Nachteile der Selbstanzeige?
Die Selbstanzeige hat streng genommen nur einen Vorteil: Sie schließt die Bestrafung wegen Steuerhinterziehung aus, soweit zutreffend berichtigt und die anschließend festgesetzten Steuern, Zinsen und Strafzuschläge bezahlt werden. Nach einer wirksamen Selbstanzeige erfolgen grundsätzlich keine strafrechtlichen Sanktionen – weder Bußgelder, Geld- oder Freiheitsstrafen noch Strafzinsen oder Eintragungen in Führungszeugnisse oder Zentralregister. Nur bei Hinterziehung von mehr als 25.000 € je Steuerart und Besteuerungszeitraum wird ein Strafzuschlag in Höhe von zehn Prozent der verkürzten Steuer fällig. Übersteigt der Hinterziehungsbetrag 100.000 €, beträgt der Strafzuschlag 15%. Bei Hinterziehung von mehr als 1 Mio. € wird ein Strafzuschlag von 20% erhoben.
Die vollständige Strafbefreiung ist ein wichtiger, aber in rechtlicher Hinsicht auch der einzige Vorteil. Steuerliche Vorteile bietet die Selbstanzeige hingegen nicht: Sämtliche nachträglich erklärten Einkünfte werden voll versteuert und verzinst (6 % pro Jahr auf die Nachzahlungsbeträge).
Wichtiger als die (straf)rechtlichen Vorteile sind aber in der Praxis häufig die wirtschaftlichen und persönlichen Nutzen der Selbstanzeige: Die angelegten Beträge können frei verwendet werden, sei es für eigene Zwecke wie z.B. Immobilienerwerb, Investitionen ins Unternehmen oder für Schenkungen, Erbschaften etc..
Zudem berichten Mandanten übereinstimmend, dass die Selbstanzeige auch dazu führt, dass sie „wieder ruhig schlafen“. Ein nicht zu vernachlässigender Aspekt – gerade bei vermögenden Personen, die eigentlich auf die Hinterziehung und die hinterzogenen Beträge gar nicht angewiesen sind.
Bei jeder Selbstanzeigeberatung sind zudem unbedingt die so genannten Sperrgründe zu prüfen! Es gibt eine Reihe von Fällen, in denen eine (strafbefreiende) Selbstanzeige nicht mehr oder nur noch teilweise möglich ist. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn bereits eine steuerliche Prüfung für die betreffenden Steuerarten und Besteuerungszeiträume angeordnet wurde oder wenn die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens schon bekannt gegeben wurde. Auch wenn die Tat bereits entdeckt war und der Steuerpflichtige dies wusste oder bei verständiger Würdigung der Sachlage damit rechnen musste, kommt eine Selbstanzeige zu spät.
Aufgrund einer Gesetzesänderung sind seit dem 29. April 2011 zudem Teilselbstanzeigen nicht mehr wirksam. Straffrei wird nur, wer alle unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart in vollem Umfang berichtigt. Ab einer Hinterziehungssumme von mehr als 50.000 € je Steuerart und Besteuerungszeitraum tritt Straffreiheit nur ein, wenn der Täter fünf Prozent der jeweiligen einzelnen verkürzten Steuer an die Staatskasse zahlt – zusätzlich zu der Nachentrichtung von Steuern und Zinsen.
Vorteile der Selbstanzeige
- Vollständige Strafbefreiung: keine Sanktionen (keine Strafen, Bußgelder, Eintragungen ins Bundeszentral- oder sonstige Register) trotz vollendeter Steuerhinterziehung
- Nach Zahlung der festgesetzten Steuern: Freie Verfügbarkeit des verbleibenden Vermögens.
- "Ruhiger Nachtschlaf"
Nachteile der Selbstanzeige
- Vollständige Nachversteuerung und Verzinsung für alle Jahre für die noch keine Festsetzungsverjährung eingetreten ist.
- Umfassende Erklärungspflichten: Alle Einkünfte sind vollständig zu erfassen, sämtliche Steuererklärungen sind zu berichtigen. Keine Teilselbstanzeigen mehr möglich.
- Faktischer Zwang, die angelegten Gelder auch in der Zukunft der Besteuerung zu unterwerfen.
- Bei Hinterziehung von mehr als 25.000 € je Steuerart und Besteuerungszeitraum: Zahlung eines Zuschlags zwischen 10 und 20 Prozent der verkürzten Steuer an die Staatskasse erforderlich.
- Ausschlussgründe beachten!
- In manchen Fällen ist es für eine Selbstanzeige zu spät:
(a) Laufende oder bereits angeordnete Steuerprüfung?
(b) Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens wegen Steuerhinterziehung / -verkürzung?
(c) Tatentdeckung?
Was sind die Vorteile und Nachteile der Selbstanzeige?
Welche Zeiträume noch besteuert werden können?
Wie hoch sind die Kosten der Selbstanzeige und deren Abzugsfähigkeit?
Wie verläuft die Vorbereitung und Abgabe der Selbstanzeige?
Eile geboten? – Selbstanzeige „in Stufen“!