Wie verläuft die Vorbereitung und Abgabe der Selbstanzeige?
Vor der Abgabe der Selbstanzeige muss zunächst eine gründliche Prüfung des Einzelfalles erfolgen. Neben den strafrechtlichen Verjährungsfristen und den steuerlichen Festsetzungsfristen sind alle steuerlich erheblichen Tatsachen festzustellen. Außerdem sind die so genannten Ausschlussgründe zu kontrollieren, bei deren Vorliegen eine (strafbefreiende) Selbstanzeige nicht mehr oder nur noch teilweise möglich ist. Daran schließt sich die Feststellung der nachzuerklärenden Einkünfte an. Bankunterlagen sind anzufordern und auszuwerten, ebenso Bescheinigungen über anrechenbare Steuern und über steuerpflichtige private Veräußerungsgeschäfte.
Um eine unerwünschte vorzeitige Entdeckung zu verhindern, können wir diese Arbeiten diskret über unser Büro in Zürich abwickeln. Damit stellen wir sicher, dass die Informationen im richtigen Zeitpunkt beim deutschen Finanzamt landen. Auf Grundlage der ausgewerteten Unterlagen erstellen wir eine umfassende Auswertung der nachzuversteuernden Einkünfte und der zu erwartenden steuerlichen Belastungen und stellen gemeinsame Überlegungen zur Optimierung der Selbstanzeige an. Erst dann wird die Selbstanzeige in der gewünschten Form beim zuständigen Finanzamt eingereicht.
In der Praxis liegen zwischen dem Erstberatungsgespräch und der endgültigen Abgabe 4 bis 8 Wochen. Hier spielt die größte Rolle die Bearbeitungszeit bei den Banken, die häufig zwischen 3 und 6 Wochen liegt. Wenn es schneller gehen muss, kann eine "Selbstanzeige in Stufen" eine Lösung sein.
Was sind die Vorteile und Nachteile der Selbstanzeige?
Welche Zeiträume noch besteuert werden können?
Wie hoch sind die Kosten der Selbstanzeige und deren Abzugsfähigkeit?
Wie verläuft die Vorbereitung und Abgabe der Selbstanzeige?
Eile geboten? – Selbstanzeige „in Stufen“!