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Automatischer Informationsaustausch über Finanzkonten beginnt – Selbstanzeigen noch kurze Zeit möglich

Am 30. September 2017 begann der automatische Informationsaustausch über Finanzkonten zwischen Deutschland und weiteren Staaten nach dem gemeinsamen Meldestandard der OECD. Die Einreichung von Selbstanzeigen ist noch kurze Zeit möglich.

Am 30. September 2017 begann der automatische Informationsaustausch über Finanzkonten zwischen Deutschland und 49 Staaten und Gebieten nach dem gemeinsamen Meldestandard der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung). Weltweit bestehen zwischen allen an diesem Informationsaustausch teilnehmenden Staaten und Gebieten schon über 2000 bilaterale Austauschbeziehungen (vgl. Pressemitteilung des BMF vom 29.9.2017: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2017/09/2017-09-29-PM22.html).

Im Jahr 2014 verabschiedeten die OECD und die G20 den gemeinsamen Meldestandard CRS (Common Reporting Standard), der Grundlage für den jährlichen automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten ist. Auf der Berliner Steuerkonferenz im Oktober 2014 unterschrieben 51 Staaten eine multilaterale Vereinbarung über diesen neuen Standard. Mittlerweile haben sich über 100 Staaten und Gebiete dazu bekannt, den gemeinsamen Meldestandard einzuführen. Deutschland nimmt mit weiteren 49 Staaten und Gebieten von Beginn an am automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten teil (vgl. Pressemitteilung des BMF vom 29.9.2017: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2017/09/2017-09-29-PM22.html).

Bereits im Juni 2017 hatte das BMF eine Liste derjenigen Länder veröffentlicht, welche bereits ab diesem Jahr teilnehmen, darunter Liechtenstein, Luxemburg, Österreich, Frankreich, Spanien und Italien. (http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Internationales_Steuerrecht/Allgemeine_Informationen/2017-06-22-automatischer-austausch-von-informationen-ueber-finanzkonten-in-steuersachen-nach-dem-finanzkonten-informationsaustauschgesetz-FKAustG.html). Die Schweiz meldet erstmals im Jahr 2018 Daten für 2017.

 

Die Daten werden zunächst an die jeweils zuständige nationale Steuerverwaltungsstelle (in Deutschland das BZSt) übermittelt. Die an das BZSt übersendeten Daten werden dann an die zuständigen Landesfinanzbehörden weitergeleitet. Sofern noch Selbstanzeigen für noch nicht offengelegte Auslandskonten eingereicht werden sollen, stellt sich die Frage, ab welchem Zeitpunkt der Sperrgrund der Tatentdeckung greift. Der Bundesgerichtshof hat den Begriff der Tatentdeckung zuletzt weit ausgelegt (vgl. BGH 1 StR 265/16 vom 9. Mai 2017). Unseres Erachtens ist hier auf den Abgleich mit der Steuerakte abzustellen. Eine kriminalistische Erfahrung dahingehend, dass es sich bei im Ausland erzielten Kapitalerträgen um nicht erklärte Einkünfte handelt, gibt es nicht. Der in 2017 beginnende AIA ist seit langem bekannt. Wer heute noch in Ländern, die am AIA teilnehmen, Kapitalanlagen hält, hat diese in aller Regel auch deklariert.

Aktuellen Pressemeldungen zufolge soll sich die Auswertung der vom Ausland erhaltenen Daten aufgrund technischer Probleme noch einige Zeit verzögern.

 

 

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