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Bankgeheimnis abgeschafft

Die Schweiz und die EU haben das Abkommen über den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen unterzeichnet. Ab 2018 werden Daten übermittelt.

Die Schweiz und die EU haben am 27. Mai 2015 in Brüssel ein bilaterales Abkommen über den automatischen Informationsaustausch (AIA) in Steuersachen unterzeichnet. Es sieht vor, dass die Schweiz und die 28 EU-Staaten ab 2017 Daten über Finanzkonten erheben und ab 2018 gegenseitig austauschen. Damit wird der von der OECD aufgestellte globale AIA-Standard eingeführt.

Der AIA gewährleistet, dass die beteiligten Staaten Gelder, die ihre Steuerpflichtigen im Ausland anlegen, nach den nationalen Regeln besteuern können. Hierzu melden die Banken deren Kontendaten an die eigenen nationalen Behörden, die sie automatisch an die Herkunftsländer der Anleger weiterleiten. Dies soll das Aufdecken von Steuerhinterziehung erleichtern und als Anreiz dienen, im Ausland angelegte Gelder zu deklarieren. Zu den laut OECD-Standard zu meldenden Daten gehören Name, Adresse und Geburtsdatum des Anlegers, Kontonummer, Kontoguthaben, Dividenden, Zinsen, Einnahmen aus bestimmten Versicherungsverträgen und Veräußerungsgewinne. Mit dem AIA wird das Bankgeheimnis faktisch aufgehoben. 

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