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Das Bankgeheimnis - ein Auslaufmodell?

Nachdem kürzlich nicht nur Liechtenstein sondern auch Andorra, Singapur und Hongkong angekündigt hatten, sich künftig an die Standards der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für Transparenz und Informationsaustausch halten zu wollen, weichen jetzt auch die Schweiz, Luxemburg und Österreich ihre strikten Vorschriften zum Bankgeheimnis deutlich auf.


Die Regierung der Schweiz hat am 13. März 2009 angekündigt, dass sie ihr bisher striktes Bankgeheimnis lockern will und künftig einfacher Rechts- und Amtshilfe in Steuersachen leisten will.

Bislang hatte die Schweiz nur Rechtshilfe bei Delikten geleistet, die sie auch selbst verfolgt. Im Gegensatz zur Rechtslage in Deutschland ist in der Schweiz eine Steuerhinterziehung nicht strafbar. Deshalb hat die Schweiz bislang keine Rechtshilfe in Fällen von Steuerhinterziehung geleistet Nur in besonders gelagerten Fällen des so genannten Steuerbetruges wurde bisher Rechtshilfe gewährt.

Auch Österreich beabsichtigt, Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung durch eine Abschwächung des Bankgeheimnisses zu erleichtern. Man könne sich vorstellen, künftig Kontodaten schon bei Vorliegen eines begründeten Verdachts weiterzugeben, ließ der österreichische Finanzminister Josef Pröll verlauten. Nach derzeitiger Praxis erfolgt dies nur auf Anordnung eines Richters und nur, wenn bereits ein Strafverfahren wegen Steuerflucht eingeleitet worden ist.

Schließlich teilte auch Luxemburgs Finanzminister Luc Frieden mit, im Streit mit anderen EU-Staaten um das Bankgeheimnis einlenken zu wollen. Ein Informationsaustausch mit anderen Ländern solle in Zukunft nicht nur bei Verdacht des schweren Steuerbetrugs, sondern schon bei einem konkreten Verdacht auf Steuerhinterziehung erfolgen.

Angesichts des Drucks, der derzeit insbesondere von den deutschen und französischen Regierungen auf so genannte Steuerparadiese ausgeübt wird, ist davon auszugehen, dass weitere Länder folgen und ihre Regelungen zum Bankgeheimnis bzw. zur Gewährung von Rechts- und Amtshilfe lockern werden.

Damit steigt in Zukunft das Risiko der Aufdeckung von Steuerstraftaten weiter an. Steuerpflichtige, die einer Aufdeckung und möglichen strafrechtlichen Sanktionen zuvor kommen wollen, können im Rahmen einer so genannten Selbstanzeige die bislang unversteuerten Einkünfte nacherklären und dadurch Straffreiheit erlangen.

Wir haben in den letzten Jahren eine Vielzahl von Selbstanzeigen für Mandanten vorbereitet und verfügen über umfassende Erfahrungen in allen Fragen rund um die Selbstanzeige.

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