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Der gläserne Bankkunde - für den Staat zum Nulltarif

Bis zum 31. März 2005 wird Steuerpflichtigen die Möglichkeit eröffnet, durch Abgabe einer sogenannten Amnestieerklärung steuerliche „Reue“ zu zeigen und Straffreiheit für die Vergangenheit zu erlangen. Danach schlägt der Staat zu: Unmittelbar nach Ablauf des Amnestiezeitraums endet die Schonzeit der Fahnder. Nach der Ablehnung des Eilantrags der Volksbank Raesfeld und anderer durch das Bundesverfassungsgericht am 23. März 2005 sind auch die letzten Zweifel am Inkrafttreten des Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit beseitigt.


Ab 1. April 2005 hat der Fiskus über dieses Gesetz vollständigen und schrankenlosen Zugriff auf Konto- und Depot-informationen aller deutschen Steuerzahler. Die Finanzämter können dann bei der Frankfurter Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ohne konkreten Verdacht oder Begründung einen sog. Stammdatensatz abfragen.

Dabei handelt es sich um eine Kontenübersicht, aus der sich ergibt, welche Konten, Wertpapierdepots, Ander- und Treuhandkonten sowie Verfügungsberechtigungen ein Steuerzahler unterhält. Gelingt dem Finanzamt der relativ leichte Nachweis eines konkreten Verdachts, dürfen sogar sämtliche Kontotransaktionen durchleuchtet werden.

Da die Daten nicht mehr wie in früheren Ermittlungsfällen bei einzelnen Banken, sondern bei der BaFin abgerufen werden, erfährt weder der Bürger noch die Bank etwas von der Kontrollaktion. Unter dem Deckmantel der Geldwäsche- und Terroristenbekämpfung konnte der Staat den Kreditinstituten ohne ernsthaften Widerstand sogar noch die Kosten für die Online-Schnittstelle zur Konten-Evidenz-Zentraldatenbank und der Finanzierung der BaFin auferlegen.

Da die Banken diese Kosten natürlich weiterbelasten, zahlt der künftig „gläserne“ Bankkunde seine Überwachung letztlich selbst. Wohl dem, der steuerlich mit sich und dem Finanzamt im Reinen ist…

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