Zum 1. April 2005 wurde durch das Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit das steuerliche Kontenabrufverfahren eingeführt. Zwischen dem 1. April 2005 und dem 31. März 2006 hat das Bundeszentralamt für Steuern bereits 15.464 Kontenabrufe durchgeführt. Allein im März 2006 erfolgten 2.393 Abrufe.
Nach einer Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums vom 6. April 2006 wurden auf diesem Wege eine Vielzahl bislang unbekannter Konten und Depots aufgedeckt und wertvolle Ermittlungsansätze für die Finanzämter gewonnen. In Einzelfällen konnten nach Mitteilung des Bundesfinanzministeriums mehrere 100.000 € hinterzogener Steuern eingenommen werden. Das Bundesfinanzministerium setzt nach eigenen Angaben auch auf die präventive Wirkung drohender Kontenabrufe. Nach Auskunft der Finanzverwaltungen der Länder hat sich seit der Einführung des Kontenabrufverfahrens die Mitwirkungsbereitschaft „bestimmter Gruppen von Steuerpflichtigen“ bereits deutlich erhöht.
Die Aussagen des Bundesfinanzministeriums lassen darauf schließen, daß auch in Zukunft verstärkt damit zu rechnen ist, daß das nach Einschätzung des Bundesfinanzministeriums praxisbewährte Kontenabrufverfahren eingesetzt wird, um nicht deklarierte Einnahmen von Steuerpflichtigen zu ermitteln.