Aktuelles

Immer auf dem neuesten Stand

Hier informieren wir Sie über Neuigkeiten in unserer Rechtsanwaltskanzlei oder auch über aktuelle Informationen rund um die Themen Steuerstrafrecht oder Selbstanzeigen. Bei Fragen zu einem Artikel freuen wir uns auf Ihren Kontakt.

Zweckentfremdung von Wohnungen – Gruppenanfrage nach Irland und Meldungen an die Finanzbehörden durch die Stadtverwaltungen

Pressemitteilungen zufolge wird die Stadt München im Zusammenhang mit der sog. Zweckentfremdung von Wohnungen künftig Meldungen an die Finanzämter erstatten. Bereits im Mai 2018 wurde bekannt, dass das Bundeszentralamt für Steuern eine Gruppenanfrage nach Irland gestellt hat, wo eines der größten Übernachtungsportale seinen Sitz hat. Trotz Gruppenanfrage und Meldung durch andere Behörden ist eine Nachmeldung bislang nicht deklarierter Mieteinkünfte im Rahmen einer strafbefreienden Selbstanzeige meist möglich.

Pressemitteilungen zufolge wird die Stadt München im Zusammenhang mit der sog. Zweckentfremdung von Wohnungen künftig mit den Finanzbehörden zusammenarbeiten und Meldungen an die Finanzämter erstatten. Insbesondere bei illegaler Vermietung von Ferienwohnungen sowie Vermietung an Medizintouristen soll der Verdacht bestehen, dass die Einnahmen steuerlich nicht deklariert werden.

Bereits im Mai 2018 wurde bekannt, dass das Bundeszentralamt für Steuern in Bonn auf Initiative der Stadt Hamburg ein Auskunftsersuchen nach Irland gestellt hat, wo eines der größten Übernachtungsportale seinen Sitz hat. Es ist damit zu rechnen, dass die Namen von deutschen Vermietern den deutschen Finanzbehörden übermittelt werden.

Klar ist, dass die durch die Vermietung von Wohnungen oder Zimmern erzielten Einkünfte über Internetportale wie airbnb und andere einkommensteuerpflichtig sind. Zudem fällt Umsatzsteuer an, wenn die Kleinunternehmergrenze i.H.v. € 17.500 p.a. überschritten wird.

Trotz Gruppenanfrage und Meldung durch andere Behörden ist eine Nachmeldung bislang nicht deklarierter Mieteinkünfte im Rahmen einer strafbefreienden Selbstanzeige noch möglich. Eine Selbstanzeige ist erst dann zu spät, wenn die Tat ganz oder teilweise entdeckt war und der Täter dies wusste oder damit rechnen musste.

Eine Tatentdeckung liegt grundsätzlich erst dann vor, wenn der zuständige Finanzbeamte die ihm gemeldeten Informationen mit der Steuerakte des Betroffenen abgleicht und feststellt, dass keine entsprechenden Mieteinkünfte deklariert wurden. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann in bestimmten Fällen eine Tatentdeckung jedoch bereits vor dem Abgleich mit der Steuerakte vorliegen. Als Tatentdecker kommen insoweit auch Privatpersonen sowie Angehörige ausländischer Behörden in Betracht, wenn mit einer Weiterleitung der Informationen zu rechnen ist. In der Regel sei eine Tat bereits dann entdeckt, wenn unter Berücksichtigung der zur Steuerquelle oder zum Auffinden der Steuerquelle bekannten weiteren Umstände nach allgemeiner kriminalistischer Erfahrung eine Steuerstraftat oder -ordnungswidrigkeit naheliegt. Eine Entdeckung sei insbesondere dann denkbar, wenn die Art und Weise der Verschleierung nach kriminalistischer Erfahrung ein signifikantes Indiz für unvollständige oder unrichtige Angaben ist (BGH v. 9. Mai 2017, 1 StR 265/16 Rz. 30).

Eine Verschleierung der Steuerquelle – etwa durch den Einsatz von Offshore-Gesellschaften – dürfte in den hier infrage stehenden Fallkonstellationen nur selten vorliegen. Es gibt auch keine kriminalistische Erfahrung dahingehend, dass Einkünfte von über das Internet zeitweise vermietete Wohnungen und Zimmern steuerlich nicht deklariert werden. Vor diesem Hintergrund ist – trotz Gruppenanfrage und Meldung durch andere Behörden – eine Nachmeldung bislang nicht deklarierter Mieteinkünfte im Rahmen einer strafbefreienden Selbstanzeige noch möglich.

Steuerstrafrecht

Steuerdelikte und Strategien zum Thema Steuerstrafrecht. Ihr Steuerstrafverteidiger unterstützt sie!

 

Hier erfahren Sie mehr

Steuerstreit

Wir vertreten sie in Streitigkeiten mit Finanzbehörden und Finanzgerichten.

 

Weitere Infos

Selbstanzeige

Sie haben Fragen zu einer Selbstanzeige beim Finanzamt wegen Steuerhinterziehung?

 

Hier erfahren Sie mehr