Steuerstrafrecht
Unsere Rechtsanwaltskanzlei berät und vertritt Sie u.a. bei folgenden Themen:
- Steuerfahndungssachen
- Streitigen Besteuerungsverfahren
- Selbstanzeigemandaten
- Hauptverhandlungen vor den Strafgerichten
- Strafverfahren gegen Berufsträger (Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater)
Steuerstrafverfahren führen für die Betroffenen meist völlig unerwartet zu Extremsituationen in steuerlicher, wirtschaftlicher und persönlicher Hinsicht. Der Mandant ist der ganzen Machtfülle der Steuer- und Ermittlungsbehörden ausgeliefert.
Die Vertretung in Steuerstrafverfahren stellt dementsprechend vielschichtige Anforderungen an den Berater: Von der Sicherung der unternehmerischen Existenz über Verhandlungen mit Banken, Finanzbehörden, Staatsanwaltschaft und Gerichten bis zum erfolgreichen Verfahrensabschluss.
Der Erfolg in Steuerstrafverfahren führt in aller Regel über das Steuerrecht. Hierin liegt die besondere Stärke und besondere Expertise unserer Kanzlei. Wir bieten Lösungsansätze, die über eine „klassische“ Strafverteidigung weit hinausgehen.