Steuerstreit
WIR BERATEN IN KOMPLEXEN ABGABENRECHTLICHEN STREITIGKEITEN.
Optimale Ergebnisse erfordern neben fachlicher Expertise und Verhandlungsgeschick auch die Bereitschaft zur Auseinandersetzung - notfalls vor Gericht. Wir vertreten unsere Mandanten in allen Phasen des Steuerstreits. Nicht der Streit um jeden Preis, sondern die effektive Hilfe für den Mandanten steht im Vordergrund unserer Beratungstätigkeit:
Einspruchsverfahren vor den Finanzbehörden
Ein rechtswidriger Steuerbescheid kann mit dem Einspruch angefochten werden. Über den Einspruch entscheidet das Finanzamt. Hilft das Finanzamt dem Einspruch nicht ab, ergeht eine ablehnende Einspruchsentscheidung, gegen die Klage vor den Finanzgerichten erhoben werden kann. Ein effektiver Rechtsschutz setzt vertiefte Kenntnisse des materiellen Steuerrechts und des Verfahrensrechts voraus.
Verfahren über einstweiligen Rechtsschutz
Die Anfechtung eines Steuerbescheides ändert nichts an der Fälligkeit der festgesetzten Steuern. Auf Antrag kann die Vollziehung des angefochtenen Steuerbescheides ausgesetzt werden, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit bestehen oder wenn die Vollziehung eine unbillige Härte zur Folge hätte. Die Aussetzung der Vollziehung kann durch das Finanzamt oder das Finanzgericht erfolgen.
Vollstreckungs-, Stundungs-und Erlassverfahren
Auch bestandskräftig festgesetzte Steuern sind nicht in jedem Fall vom Steuerpflichtigen in voller Höhe zu zahlen. Im Vollstreckungs-, Stundungs- und Erlassverfahren bietet das Steuerrecht dem Steuerpflichtigen Möglichkeiten, die Höhe und die Modalitäten der Zahlungen zu seinen Gunsten zu beeinflussen.
Streitige Betriebsprüfungsverfahren
Betriebsprüfungen führen in aller Regel zur Feststellung von Mehrsteuern. Durch frühzeitige Intervention kann schon während des Prüfungsverlaufs Einfluss auf die Ergebnisse genommen werden. Ist ein einvernehmlicher Abschluss nicht möglich, können Einwendungen gegen den Bericht erhoben werden. Die Einwendungen können auch nach Erlass von Steuerbescheiden auf der Grundlage der Betriebsprüfungsergebnisse im Einspruchsverfahren vorgebracht werden
Klageverfahren vor den Finanzgerichten
Hilft das Finanzamt dem Einspruch gegen einen streitigen Steuerbescheid nicht ab, steht der Klageweg zu den Finanzgerichten offen. Entscheidet das Finanzamt über einen Einspruch nicht in angemessener Frist, kann eine Untätigkeitsklage erhoben werden, die den vorherigen Abschluss des Einspruchsverfahrens entbehrlich macht. Über Klagen entscheidet der Senat mit drei Richtern und zwei ehrenamtlichen Richtern oder der Einzelrichter. Materielles Steuerrecht und Verfahrensrecht gehen hierbei Hand in Hand.
VERFAHREN VOR DEM BUNDESFINANZHOF IN MÜNCHEN
Sollte das Verfahren vor dem Finanzgericht nicht zum Erfolg geführt haben kann der Bundesfinanzhof angerufen werden. Hat das Finanzgericht die Revision zugelassen, führen wir das Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof. Anderenfalls muss eine Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt werden. Die Revision ist zuzulassen, wenn
- die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat,
- die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs erfordert oder
- ein Verfahrensmangel vorliegt.