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Lieferung von UBS-Kundendaten durch die Schweiz

Die Schweiz liefert Kundendaten der UBS an die Niederlande. Eine Gruppenanfrage der Niederlande wurde durch das Schweizerische Bundesgericht mit Urteil vom 12. September 2016 für zulässig erachtet. Nun ist auch mit Anfragen aus anderen Ländern, insbesondere aus Deutschland zu rechnen.

Die Schweiz liefert Kundendaten der UBS an die Niederlande. Eine Gruppenanfrage der Niederlande wurde durch das Schweizerische Bundesgericht mit Urteil vom 12. September 2016 für zulässig erachtet. Nun ist auch mit Anfragen aus anderen Ländern, insbesondere aus Deutschland, zu rechnen.

Die Niederlande hatte im Juli 2015 eine sogenannte Gruppenanfrage an die Eidgenössische Steuerverwaltung gerichtet. Eine Gruppenanfrage ist eine spezielle Form des Amtshilfeersuchens, bei dem Informationen nicht über einen Einzelnen, sondern über eine Gruppe von Steuerpflichtigen ersucht werden. Konkret fragten die Niederlande die Daten aller in den Niederlanden ansässigen Kunden, die im Zeitraum Februar 2013 bis Ende 2014 ein Konto bei der UBS innehatten, an.

Die Eidgenössische Steuerverwaltung stimmte der Anfrage zu. Dagegen wendete sich ein betroffener UBS-Kunde und zog vor das schweizerische Bundesverwaltungsgericht. Die Klage hatte zunächst Erfolg: Das Gericht entscheid, dass das zwischen der Schweiz und den Niederlanden bestehende Doppelbesteuerungsabkommen Gruppenanfragen ohne Namensnennung nicht zulasse.

In der nächsten und zugleich letzten Instanz bekam nun doch die Eidgenössische Steuerverwaltung Recht. Nach Ansicht des Schweizerischen Bundesgerichts sei das Doppelbesteuerungsabkommen so auszulegen, dass es nicht unbedingt einen Namen zur Identifikation des Kunden brauche. Der Schweizer Gesetzgeber wolle den internationalen Standards genügen und großzügig Amtshilfe leisten. Eine Grenze bestehe erst dann, wenn es sich um „fishing expedition“ handelt.

Auch wenn sich die Entscheidung des Gerichts nur auf den konkreten Fall der niederländischen Anfrage bezieht, ist absehbar, dass weitere Gruppenanfragen in der Schweiz eingehen werden.

 

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