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Schweizer Bankgeheimnis

Das Schweizer Bankgeheimnis hatte Bankkunden in der Vergangenheit weitestgehend vor Zugriffen ausländischer Steuerbehörden geschützt. Die feine Differenzierung zwischen einfacher Steuerhinterziehung und Steuerbetrug machte dies möglich. Die Übermittlung von Kundendaten an US-Steuerbehörden durch die Schweizer Großbank UBS könnte der Anfang vom Ende des Schweizerischen Bankgeheimnisses sein.


Erstmals wurden aus politischen Erwägungen mit dem Segen der eidgenössischen Finanzaufsicht Kundendaten von der Großbank UBS herausgegeben, ohne dass eine konkrete Anfrage zu einer bestimmten Person vorlag. Den betroffenen Bankkunden wurde durch die Übermittlung der Information außerhalb eines offiziellen Rechtshilfeersuchens sogar der Rechtschutz abgeschnitten, der üblicherweise bei Anfragen ausländischer Steuerbehörden besteht.

Schweizer Banken mussten bisher nur beim Vorliegen eines Steuerbetruges Kontoinformationen herausgeben. Die Herausgabe von Kontoinformationen an US-Steuerbehörden verschiebt die Grenze zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug. Steuerbetrug wurde bislang nur angenommen, wenn Steuern unter Vorlage von gefälschten Urkunden oder durch eine besondere Form der Verschleierung wahrer Umstände verkürzt wurden.

In der Vergangenheit wurde ein Steuerbetrug noch nicht angenommen, wenn der wahre Vermögens-inhaber über eine Vermögensanlage in einer Gesellschaft verdeckt wurde. Die Bankkunden der UBS, deren Kontoinformationen an die US-Behörden übermittelt wurden, hatten ihr Vermögen über Tarnfirmen verschleiert, was nach bisherigen Maßstäbe keinen Steuerbetrug dargestellte. Hierdurch ergibt sich die Gefahr einer Aufweichung des Bankgeheimnisses. Damit könnten auch auf Deutsche, die über Tarnfirmen oder Stiftungen ihr Vermögen verschleiert haben, ungemütliche Zeiten zukommen.

Auch wenn die Schweizer Regierung das Bankgeheimnis als unverhandelbar bezeichnet, zeigt der aktuelle Fall der UBS, welche Auflösungserscheinungen das Schweizer Bankgeheimnis bereits erfahren hat. Ein Experte äußerte im Schweizer Fernsehen, dass das Bankgeheimnis nur noch auf dem Papier bestehe. Man könne deutschen Bankkunden nun nicht mehr versichern, dass es bei ihnen nicht zu einer Übermittlung von Informationen kommen könne. Der frühere deutsche Finanzminister Hans Eichel wird in der Schweizer Tageszeitung 20-Minuten vom 19. Februar 2009 mit den Worten zitiert: „In gut einem Jahr ist das Bankgeheimnis weg.“

Spitzenpolitiker großer EU-Staaten, allen voran der deutsche Finanzminister Peer Steinbrück, fordern bereits seit langem die Aufgabe einer Unterscheidung von Steuerhinterziehung und Steuerbetrug und damit die Aufgabe des Bankgeheimnisses. Die EU-Kommission hat die aktuelle Herausgabe von UBS-Bankkundendaten an die US-Steuerbehörden zum Anlass genommen, eine Gleichbehandlung für die EU-Staaten einzufordern.

Es steht zu erwarten, dass es das Schweizer Bankgeheimnis in der heutigen Form nicht mehr lange geben wird. Das Risiko von Steuersündern wird beträchtlich zunehmen.

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